Mit BMF-Schreiben vom 7. Mai 2020 werden die umsatzsteuerrechtlichen Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020 durch das JStG 2019 (BGBl. I S. 2451) im Umsatzsteuer-Anwendungserlass nachvollzogen.
Das Schreiben steht hier zum Download bereit.