Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2021 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 12. November 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.EU 2020 Nr. C 381 S. 5) veröffentlicht.
Mit BMF-Schreiben vom 23.11.2020 wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.
Das BMF-Schreiben steht HIER zum Download bereit.