Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde u.a. eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 beschlossen: Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 werden der reguläre Steuersatz von 19 % auf 16 % und der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt.
Zur Anwendung der reduzierten Umsatzsteuersätze hatte das BMF bereits in dem umfangreichen Schreiben v. 30.6.2020 Stellung genommen (siehe https://t1p.de/7g5f).
Mit Schreiben vom 4.11.2020 erläutert das BMF weitere Praxisfragen, beispielsweise zu
– Voraus- und Anzahlungsrechnungen,
– Gutscheine,- Erstattung von Pfandbeträgen,
– Gewährung von Jahresboni u.v.m.
Das Schreiben steht hier zu Download bereit.