Neues Erläuterungsschreiben zur be­fris­te­ten Ab­sen­kung des all­ge­mei­nen und er­mä­ßig­ten Um­satz­steu­er­sat­zes zum 1. Ju­li 2020

Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde u.a. eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 beschlossen: Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 werden der reguläre Steuersatz von 19 % auf 16 % und der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt.

Zur Anwendung der reduzierten Umsatzsteuersätze hatte das BMF bereits in dem umfangreichen Schreiben v. 30.6.2020 Stellung genommen (siehe https://t1p.de/7g5f).

Mit Schreiben vom 4.11.2020 erläutert das BMF weitere Praxisfragen, beispielsweise zu
– Voraus- und Anzahlungsrechnungen,
– Gutscheine,- Erstattung von Pfandbeträgen,
– Gewährung von Jahresboni u.v.m.

Das Schreiben steht hier zu Download bereit.